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Geöffnet.
Kinos dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen.
Veranstaltungen in Kinos sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
Die Regeln können sich je Bundesland unterscheiden.
Schleswig-Holstein