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Zulässig.
Öffentliche Messen und Kongresse sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht.
Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
Die Regeln können sich je Bundesland unterscheiden.
Schleswig-Holstein