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Geöffnet.
Airports dürfen ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
In Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht.
Die Beförderung mit dem Flugzeug bei Reisen außerhalb Deutschlands oder bei der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik verlangt nach einem Test-/Genesenen-/Impfnachweis (3G-Regel). Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Die Regeln können sich je Bundesland unterscheiden.
Schleswig-Holstein