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Zulässig.
Busreisen sind ohne Einschränkungen zulässig. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.
Betriebe und Veranstalter können nach Hausrecht Zugangsbeschränkungen, wie eine Maskenpflicht und/oder 3G-, 2G- oder 2Gplus-Regelungen einsetzen.
Die Regeln können sich je Bundesland unterscheiden.
Schleswig-Holstein